Diese Fragmente erinnern daran, daß es bis zu Gegenreformation und Barock in bayerischen Klöstern eine romanische und gotische Bauskulptur von nicht unbeachtlichem Rang gab. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Er hat aber gleichzeitig darauf hingewiesen, daß es eine unterste Grenze gibt, daß es also nicht genügt, wenn ein Tätigkeitsmerkmal nur in ganz unbeachtlichem Umfang erfüllt wird (vgl. außer den zuletzt zitierten Entscheidungen: (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)