Mietrecht: Der Mieter eines Ladenlokals mit dazu gehörendem Lager kann die Miete nicht mehr mindern, wenn er länger als sechs Monate mit erheblichen Mängeln (hier: nasse Außenwände, undichte Fenster, nasser Fußboden, undichtes Dach) "gelebt" hat. (Quelle: Die Welt Online)
Pannen wie ein undichtes Dach, durch das es in die Velazquez-Säle regnete, oder Missstände in den Magazinen waren die sichtbaren Folgen. (Quelle: Die Welt 2002)
Ein undichtes aber inzwischen repariertes Dach verursachte im Obergeschoss Durchfeuchtungsschäden. (Quelle: DIE WELT 2001)