Vor allem die Niederlande und Belgien stehen mit zahlreichen Maßnahmen auf der Liste; Deutschland ist nur mit einer Sonderregelung für die Gewinnbesteuerung ausländischer Konzerne vertreten, Großbritannien hingegen mit zahlreichen unfairen Maßnahmen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Bei den unfairen Maßnahmen geht es um Steuervergünstigungen für ausländische Unternehmen, mit denen bestimmte EU-Länder versuchen, Betriebe aus der übrigen EU abzuwerben. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Gewisse Handlungsmöglichkeiten sieht die EU-Kommission aber bei einem anderen Teil des Steuerpakets, nämlich bei dem Verhaltenskodex gegen den unfairen Wettbewerb bei den Unternehmenssteuern. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)