Der Citibank war ein Formfehler unterlaufen: In den Unterlagen für den Betriebsrat war nur von einer "fünfzehnjährigen Tochter" die Rede, es fehlte aber die Angabe, dass das Mädchen unterhaltsberechtigt war. (Quelle: Die Zeit 2003)
Da wir es hier mit einer älteren Passagiergruppe zu tun hatten, deren Hinterbliebene nicht mehr unterhaltsberechtigt sind, gehen die materiellen Ansprüche nach deutschem Recht gegen Null, und das wäre es dann gewesen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Die schlechte Nachricht: Er darf seine Hand trotzdem nicht als unterhaltsberechtigt von der Steuer absetzen. (Quelle: BILD 1998)