Apropos Glotze: In Italien versteht man es immerhin noch, das Wesentliche von Unwesentlichem zu unterscheiden. (Quelle: DIE WELT 2001)
Und dann darf man nur das Wesentliche tun, nicht an Unwesentlichem verweilen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Der Vorsitzende Richter untergräbt dann auch jeden weiteren Versuch des Angeklagten, sich in Unwesentlichem zu ergehen, fragt gezielt, pointiert, zuweilen barsch nach, deckt Widersprüche auf. (Quelle: DIE WELT 2001)