"Kein Arbeitgeber, kein Arbeitnehmer ist in der Lage, die oft fast chaotische Gemengelage von Gesetzesrecht, Richterrecht und vereinbartem Kollektivrecht noch zu überschauen", schreibt der Jurist in seinem eigenen Kommentar. (Quelle: Die Zeit 2003)
Neben einem krassen Missverhältnis zwischen vereinbartem und marktüblichem Miet- oder Pachtzins muss eine verwerfliche Gesinnung des Eigentümers vorliegen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Wartezeit beim Arzt trotz fest vereinbartem Termin, nicht herausgegebene Röntgenbilder, vermeintliche ärztliche Pflichtverletzung und vieles mehr. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)