Zudem habe er sich für eine räumliche, zeitliche und verfassungsrechtliche Begrenzung des Mandats eingesetzt. (Quelle: Die Welt 2001)
Eine von der Politik immer wieder ins Spiel gebrachte Zusammenlegung mit dem Innenressort käme einer erneuten Abstrafung gleich und stößt darüber hinaus auf verfassungsrechtliche Bedenken. (Quelle: Die Welt 2001)
Es geht hier um zentrale ethische und verfassungsrechtliche Grundnormen unserer Gesellschaft, um Menschenwürde und den Umgang mit dem menschlichen Leben. (Quelle: Die Welt 2001)