Das hieße dann vielleicht Beitragserhöhungen für die versicherungspflichtig Arbeitenden. (Quelle: Die Zeit 1986)
Während der drei Jahre bleibt der "Inhaber" der Ich-AG in vollem Umfang versicherungspflichtig, muss aber den vollen Beitragssatz (also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) an Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführen. (Quelle: Die Zeit 2002)
Damit werden in beiden Versicherungszweigen zu Beginn kommenden Jahres Monatseinkommen bis 5100 (bisher 4500) Euro im Westen und von 4275 (3750) Euro im Osten versicherungspflichtig. (Quelle: Die Welt Online)