Sie rächte sich an den beiden verstockten Sündern zunächst durch ein versuchtes Aushungern derselben, gab ihnen wohl kümmerlich satt zu essen, aber es war auch danach. (Quelle: Julius Wolff - Der Sülfmeister / II. Band, 4. Kapitel)
Der hatte die Akte gem. § 209 II. StPO ans Schwurgericht gegeben, weil ein versuchtes Tötungsverbrechen vorliege, die Sache aber zur eigenen Verhandlung zurückbekommen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Drogenhandel, ein versuchtes Tötungsdelikt, Raub, Bedrohung, Nötigung. (Quelle: DIE WELT 2001)