Doch diesmal war die Geduld des Bezirksamts am Ende: Seine Kündigung stützte sich auf einen Passus aus dem Pachtvertrag zu vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes, so Amtssprecher Roch. (Quelle: Die Welt Online)
"Wegen vereinsschädigendem und grob vertragswidrigem Verhalten im Wiederholungsfall wird der Lizenzspieler Sforza mit einer seinen Einkommensverhältnissen entsprechenden Geldstrafe in Höhe von DM 30 000 belegt." (Quelle: BILD 1999)
Neben der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug ("Berliner Zeitung" vom 13./14. März 1999), weist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Fall bei vertragswidrigem Gebrauch nach Paragraph 553 BGB aus: (Quelle: Berliner Zeitung 1999)