In Thüringen wurde das Schulgesetz geändert (siehe Interview), so dass jetzt die Eltern eines volljährigen Schülers bei Verstößen gegen die Schulordnung benachrichtigt werden können, selbst wenn der Schüler widersprochen hat. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
So kommt es, dass knapp 70 Prozent der volljährigen Deutschen noch keine letztwillige Verfügung getroffen haben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Sache ist abgemacht, unter volljährigen, vernünftigen Männern abgemacht und zehn oder zwölf Zeugen außerdem dabei. (Quelle: Friedrich Gerstäcker - Gold / XXVII. Kapitel - 2)