Wie in einer Geisterbahn wird er mittels vorherbestimmter Wegeführung zu den Attraktionen gelenkt, die "Schönheit und Inspiration" vermitteln sollen. (Quelle: Tagesspiegel 1998)
Ebensowenig handelt es sich hierbei um eine mittelbare Sachfrucht gem. § 99 III BGB, denn die Brandversicherungssumme ist nur Bestandteilssurrogat, kein aufgrund des Versicherungsverhältnisses vorherbestimmter Sachertrag. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)