Bei wahrheitsgemäßem Ansatz der Ausgaben läge die Neuverschuldung über den Investitionen; damit wäre die Verfassungsgrenze überschritten. (Quelle: Welt 1996)
Hätte A den Unterhalt ratenweise einklagen müssen, wäre er damit bei wahrheitsgemäßem Vortrag bereits nach dem Abbruch des Studiums gescheitert. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)