Ob die Verfügung des Ehemannes zugunsten der Kinder mit der der Frau zugunsten der Kinder nach § 2270 II BGB wechselbezüglich ist (in diese Richtung, da keine Einschränkung vornehmend: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ob der Wille der gemeinschaftlich testierenden Eheleute dahin ging, die Schlußerbeneinsetzung als wechselbezüglich auszugestalten, ist eine Frage der Auslegung. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
2. Lediglich die gegenseitige Einsetzung zum Vorerben und die Nacherbenregelung sind wechselbezüglich. (Quelle: Richtig erben und vererben, UB Media)