Rainer widerrief sein Geständnis offiziell zu Prozeßbeginn. (Quelle: Junge Freiheit 1998)
Während des Prozesses gegen Pfeffer widerrief Holzner seine Aussage. (Quelle: Junge Freiheit 1998)
In der Urteilsbegründung werden keine Beweise vorgebracht: Allein die Geständnisse, die Rainer zu Prozeßbeginn offiziell widerrief, werden als belastend bewertet. (Quelle: Junge Freiheit 1997)