Weil der Anbieter des Wärmeprogramm die kostenlose Einwahl vorgetäuscht habe, liege vom Internetnutzer kein Einverständnis zur Gebühr vor und daher sei dieser auch gegenüber der Telefongesellschaft nicht zahlungspflichtig. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die Stadt, als Träger der Anstaltslast zahlungspflichtig, konnte nur 99 Millionen beitragen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Er verwies darauf, dass der Bund nicht zahlungspflichtig sei. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)