Da es nicht kalt war, saß ich außerhalb, und zedierte meinem Bedienten den Platz in der Kutsche. (Quelle: Hermann Fürst von Pückler-Muskau - Briefe eines Verstorbenen / Vierundvierzigster Brief)
Zudem sei ohnehin bei einer Sicherungszession der Sicherungsgeber grundsätzlich weiter befugt, die zedierte Forderung geltend zu machen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)