Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, dem soll die Sozialhilfe um 25 Prozent gekürzt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Auch bei einer staatlichen Grundsicherung müßten Arbeitsfähige aber bereit sein, zumutbare Arbeiten anzunehmen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Wird zum zweiten Mal eine zumutbare Arbeitsstelle abgelehnt, ist derjenige ganz draußen aus den Leistungsbezügen und muß sich den Anspruch auf Arbeitslosengeld- oder -hilfe neu erwerben. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)