Das Cottbuser Bauordnungsamt sei jedoch der Meinung, es handele sich um ein zusammengehörendes, größeres Gehöft und verlange nun eine Abrißgenehmigung. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Denn: Ein auch privat zusammengehörendes Paar ist offenbar nicht so reizvoll. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Und nein, weil Zusammengehörendes durch die Systematisierung auseinandergerissen wurde. (Quelle: TAZ 1995)